7831-4

Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz
(Thüringer Tierseuchengesetz - ThürTierSG -)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. März 2010

Fundstelle: GVBl 2010, S. 89

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Behörden und Aufgaben

§ 1 Zuständige Behörden und ihre Aufgaben
§ 2 Amtstierarzt
§ 3 Ordnungsbehördliche Aufgaben
§ 3 a Inanspruchnahme von Betrieben
§ 4 Bienensachverständige
§ 5 Seuchenanzeige

Zweiter Teil
Tierseuchenkasse

Erster Abschnitt
Errichtung und Rechtsstellung

§ 6 Errichtung
§ 6 a Aufsicht
§ 7 Aufgaben
§ 8 Satzungen

Zweiter Abschnitt
Verwaltung

§ 9 Organe
§ 10 Rechtsstellung
§ 11 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
§ 12 Aufgaben des Verwaltungsrats
§ 13 Rechtsstellung und Aufgaben des Geschäftsführers
§ 14 Bedienstete

Dritter Abschnitt
Finanzwirtschaft

§ 15 Haushalts- und Wirtschaftsführung
§ 16 Einnahmen und Ausgabendeckung
§ 17 Beiträge der Tierbesitzer
§ 18 Erhebung der Beiträge und sonstige Einnahmen

Vierter Abschnitt
Entschädigungen und Beihilfen

§ 19 Leistung von Entschädigungen
§ 20 Gewährung von Beihilfen
§ 21 Übernahme von Gebühren
§ 22 Antragstellung auf Entschädigung und Beihilfen
§ 23 Feststellung der Krankheit
§ 24 Schätzung
§ 25 Entschädigungsleistungen und Beihilfeverfahren

Fünfter Abschnitt
Tiergesundheitsdienste

§ 26 Aufgaben und Organisation
§ 27 Aufgaben- und Kostenträger, Aufsicht

Dritter Teil
Kostenträger der Tierseuchenbekämpfung

§ 28 Kostenanteil des Landes
§ 29 Kostenanteil der Tierseuchenkasse
§ 30 Kostenanteil der Gemeinden
§ 31 Kostenanteil der Tierbesitzer

Vierter Teil
Schlussbestimmungen

§ 32 Ermächtigungen
§ 33 Personal und Übergang des Sondervermögens des Landes
§ 34 Übergangsbestimmung
§ 35 Gleichstellungsbestimmung
§ 36