52-21

Thüringer Umweltinformationsgesetz
(ThürUIG)

Vom 10. Oktober 2006*)

*) Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 41 S. 26).

Fundstelle: GVBl 2006, S. 513

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Informationszugang auf Antrag

§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
§ 4 Antrag und Verfahren
§ 5 Ablehnung des Antrags
§ 6 Rechtsschutz
§ 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen

Dritter Abschnitt
Ablehnungsgründe

§ 8 Schutz öffentlicher Belange
§ 9 Schutz privater Belange

Vierter Abschnitt
Verbreitung von Umweltinformationen

§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 11 Umweltzustandsbericht

Fünfter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 12 Verwaltungskosten
§ 13 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: